Tagesablauf
Konzept der Verlässlichen Grundschule Eimbeckhausen
ab 1.8.2010
Mit dem Schuljahr 2010/11 wurde unsere „Volle Halbtagsschule“ in eine „Verlässliche Grundschule umgewandelt.
Die SchülerInnen haben aufgrund der „Verlässlichen Grundschule“ ein Anrecht auf vier bzw. fünf Stunden Unterrichtszeit. Ausfallstunden und Betreuungszeiten werden von pädagogischen Mitarbeitern aufgefangen.
Im Krankheitsfall einer Lehrkraft werden die pädagogischen Mitarbeiterinnen eingesetzt, um die Kontinuität im Bezug auf Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmethoden zu gewährleisten. Hierzu bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Kollegium und den pädagogischen Mitarbeiterinnen.
Für die 1. Schuljahre besteht an fünf Tagen der Woche nach 4 Unterrichtsstunden ab 11.45 Uhr eine Betreuungsmöglichkeit, für die 2. Klassen an drei Tagen, da ihr Unterricht an zwei Tagen erst um 12.45 Uhr endet.
In den 3. und 4. Klassen endet der Unterricht um 12.45 Uhr- AGs finden bis 13.30 Uhr statt.
An unserer Schule wurden 3 pädagogische Mitarbeiterinnen mit unbefristeten Kombiverträgen eingestellt (2 Mitarbeiterinnen mit je 5 und eine Mitarbeiterin mit 10 Stunden)- d.h. dass alle drei sowohl als Betreuungs- als auch als Vertretungskräfte in unserer Schule mitarbeiten.
Zeitstruktur der Verlässlichen Grundschule
Beschluss des Schulvorstands vom 24.02.2010
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Zeit |
Jahrgang 1 und 2 |
Jahrgang 3 und 4 |
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Offener Beginn
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07.40- 08.00 |
Klassenlehrkraft)
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1. Stunde
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08.00- 08.45 |
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Kleine Pause
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08.45- 08.50 |
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2. Stunde
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08.50- 09.35 |
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Frühstück
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09.35- 09.45 |
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Große Pause
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09.45- 10.05 |
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3. Stunde
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10.05- 10.50 |
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Kleine Pause
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10.50- 10.55 |
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4. Stunde
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10.55- 11.40 |
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Große Pause
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11.40- 11.55 |
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5. Stunde
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11.55- 12.40 |
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Kleine Pause
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12.40- 12.45 |
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6. Stunde
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12.45- 13.30 |
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7. Stunde
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13.30- 14.15 |
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8. Stunde
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14.15- 15.00 |
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9. Stunde
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15.00- 16.00 |
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Vertretungskonzept
I. Grundsätze und Ziele:
- Die Grundschule stellt für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher. In der GS Eimbeckhausen ist ein tägliches Unterrichtsangebot von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr gewährleistet.
- Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen können.
- Durch die Organisation der Vertretung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Klassen- und Jahrgangsteam werden die Unterrichtsziele, auch wenn Lehrerinnen oder Lehrer fehlen, erreicht.
II. Organisationsformen:
1. Eine pädagogische Mitarbeiterin wird eingesetzt (Aufsicht). Die pädagogischen Mitarbeiterinnen benötigen zwischen 1 und 4 Tagen Zeit zwischen Benachrichtigung über den Vertretungsbedarf und ihrem Einsatz.
2. Eine Kollegin oder ein Kollege übernimmt den Unterricht (flexible Arbeitszeit). Überstunden der Lehrerin oder des Lehrers werden zu einem späteren Zeitpunkt, i.d.R. durch den geplanten Einsatz einer pädagogischen Mitarbeiterin, ausgeglichen. Es ist im Einzelfall sorgsam zu prüfen, ob der Ausfall eines Förderangebots zugunsten der Gewährleistung des Pflichtunterrichts pädagogisch sinnvoll und angemessen ist.
3. Die Klasse wird aufgeteilt. Jede Klasse erstellt einen Plan, in dem die Schülerinnen und Schüler namentlich bestimmten Klassen zugeordnet werden. Die ersten Klassen werden nicht aufgeteilt!
4. Eine Lehrkraft beaufsichtigt oder arbeitet mit zwei Klassen. Manchmal ist es möglich und sinnvoll, dass zwei Klassen von einer Lehrerin oder einem Lehrer gemeinsam unterrichtet werden, z.B. Partnerklassen; im Sport-, Kunst- oder Musikunterricht. Benachbarte Klassen können von einer Lehrerin oder einem Lehrer mit beaufsichtigt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler Aufgaben selbstständig zu erledigen haben.
III. Anmerkungen zu den Organisationsformen:
Die aufgelisteten Möglichkeiten stellen nur bedingt eine Rangfolge dar. Es muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, welche Maßnahme organisatorisch möglich und pädagogisch sinnvoll ist. Zu berücksichtigen sind dabei z.B. folgende Aspekte:
- Handelt es sich um kurzfristigen oder planbaren Vertretungsbedarf?
- Wie lange wird der Vertretungsbedarf voraussichtlich dauern?
- Wie kann die Durchführung der Lehrgangsfächer gewährleistet werden?
- Ist der Ausfall von Förderunterricht zugunsten von Klassenunterricht vertretbar?
- Kennt die Vertretungslehrkraft die Klasse? Mit welchen Schwierigkeiten in der Klasse muss sie rechnen?
Förderunterricht wird i.d.R. nicht vertreten.
IV. Inhaltliche Gestaltung und Verantwortung:
- Eine pädagogische Mitarbeiterin betreut/ beaufsichtigt die Klasse. Sie erteilt keinen Unterricht. Hinweise zur Klasse, zu Inhalt und Gestaltung der Stunde und Materialien erhält sie von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Colehrerin oder dem Colehrer oder einer Fachlehrerin des Jahrgangs.
- Bei länger andauerndem Ausfall einer Lehrkraft übernimmt eine Kollegin oder ein Kollege mindestens teilweise den Unterricht. Bsp.: Die Mathematiklehrerin oder der Mathematiklehrer der Klasse 3a ist erkrankt und wird voraussichtlich länger als eine Woche fehlen. Vertretung: Die Mathematiklehrerin oder der Mathematiklehrer der Klasse 3b übernimmt die Verantwortung für den Mathematikunterricht der Klasse 3a. Beide Klassen erhalten teilweise Unterricht durch die Fachlehrerin und werden ergänzend von einer pädagogischen Mitarbeiterin beteut.
- Die fachliche und inhaltliche Verantwortung liegt in jedem Fall bei der zugewiesenen Lehrkraft (Klassenarbeiten, Zensuren).
- Fehlt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, so übernimmt die Colehrerin oder der Colehrer die Klassenführung.
V. Vertretungsplan:
Wir streben an, dass der Unterrichtsvormittag auch dann ruhig und geordnet verläuft, wenn Lehrkräfte fehlen. Dazu müssen alle Beteiligten beitragen:
Die Lehrkraft informiert (möglichst frühzeitig) die Schulleitung über bevorstehenden Vertretungsbedarf.
- Krankheit: Telefonanruf (auch privat)
- Fortbildung: Information möglichst frühzeitig und schriftlich
- Klassenfahrt, Sonderurlaub etc.: Antrag möglichst frühzeitig
Bei längerfristig planbarem Vertretungsbedarf gibt die zu vertretende Lehrkraft Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung der Stunden möglichst direkt an die Vertretungslehrkraft.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Colehrerin oder der Colehrer achten auf die Bedürfnisse der Klasse. Sie oder er wird in die Gestaltung des Vertretungsplans für ihre Klasse einbezogen, gibt der pädagogischen Mitarbeiterin Hinweise oder kümmert sich um die Aufteilung der Klasse.
Der Vertretungsplan wird von der Schulleitung nach den oben aufgeführten Grundsätzen erstellt. Der aktuelle Plan soll morgens spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Lehrerzimmer aushängen.
Jede Lehrkraft informiert sich täglich vor Unterrichtsbeginn über den aktuellen Vertretungsplan.