Beratungskonzept
Grundschule Eimbeckhausen
Genehmigt in der Gesamtkonferenz am 09.12.2009
1. Beratung in der Grundschule ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie wird von allen Mitgliedern unseres Kollegiums getragen.
Eine Beratung in unserer Schule erfolgt immer dann, wenn Eltern es wünschen oder wenn es aus schulischer Sicht erforderlich ist.
Bei besonderem Bedarf können sich die Eltern telefonisch oder persönlich an die Lehrkräfte oder die Schulleitung wenden.
Die Telefonnummern der Klassenlehrer sind auf der Telefonliste der Klassen vermerkt.
Ziel der Beratung ist es, dem Ratsuchenden eine Entscheidungshilfe zu geben, um ein bestehendes Problem zu bearbeiten.
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Beratungsgespräch:
- Das gemeinsame Anliegen ist das Wohl des einzelnen Kindes.
- Der Ratsuchende muss mit seinen Bedürfnissen ernst genommen werden
(Akzeptanz)
- Es muss genügend Zeit zur Darstellung und Reflexion des Problems gegeben werden
- Unterschiedliche Sichtweisen des Problems müssen erörtert werden
- Die Vor- und Nachteile von eventuellen Lösungsmöglichkeiten müssen abgewogen
werden
- Der Ratsuchende muss über die unterschiedlichen internen und externen Hilfs- und
Informationsmöglichkeiten informiert werden.
- Es müssen gegenseitige Rückmeldungen vereinbart werden
- Es müssen Vereinbarungen getroffen werden
- Zeit für Entscheidungen müssen eingeräumt werden
- Ein Kurzprotokoll wird angefertigt und in der Schülerakte abgeheftet.
Alle an der pädagogischen Arbeit beteiligten Personengruppen leisten im Rahmen ihrer Funktion auf verschiedenen Ebenen Beratungsarbeit:
Klassenlehrer
sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler und für die Bearbeitung von Problemen in der Klasse.
Sie nehmen bei Bedarf von sich aus Kontakt zu den Eltern der Schüler auf.
Sie koordinieren bei Bedarf Gespräche mit den Fachlehrern.
Klassenlehrer beraten bei
- Fragen zum Lern- und Leistungsstand
- Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
- Wunsch nach freiwilliger Wiederholung oder Überspringen einer Klassenstufe
- häuslichen Problemen
- Fragen zur Versetzung und Leistungsbeurteilung
- Schullaufbahnempfehlung.
Sie informieren die Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens.
Sie arbeiten mit der Klassenelternvertretung zusammen.
Sie geben Auskunft über Beratungsstellen.
Sie arbeiten mit außerschulischen Einrichtungen zusammen (ZBE, Jugendamt, Psychologen, Therapeuten). Hierzu bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung durch die Erziehungsberechtigten.
Fachlehrer
sind in den normalen Beratungsprozess eingebunden. Sie unterstützen die Klassenlehrer.
Sie nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber den Schülern ihrer Lerngruppe und deren Eltern selbstständig wahr.
Sie informieren und beraten sich in jedem Fall vor Aufnahme des Kontakts zu den Eltern eines Schülers mit dem Klassenlehrer und stimmen das Beratungsverfahren ab.
Sie sind Ansprechpartner für den betreffenden Fachunterricht.
Schulleitung
Die Schulleitung unterstützt nach Bedarf Schüler, Eltern und Lehrer und wird auf Wunsch von Beteiligten zu Beratungsgesprächen dazugebeten.
Sie berät bei rechtlichen Fragen.
Sie führt Einschulungsgespräche mit Eltern bei Unsicherheiten über die Schulfähigkeit einzelner Kinder.
Sie berät die Kollegen bei Problemen mit Schülern oder Eltern.
Sie berät die Kollegen bezüglich der Unterrichtsplanung.
Sie gibt Anregungen für Fortbildungsveranstaltungen.
Sie berät die Kollegen im Unterricht (Beratungsbesuche).
Förderschullehrkraft
Häufig wird bei Lernproblemen die Förderschullehrkraft für die Gespräche mit Eltern hinzugezogen, um die Lehrkräfte zu unterstützen und Störungen fachspezifisch darzustellen. Die Förderschulpädagogin unterstützt bei der Diagnostik von Lern- und Wahrnehmungsstörungen die Klassenlehrer und entwickelt mit ihnen individuelle Förderpläne.
Mit integrativen Fördermaßnahmen, Einzel- oder Kleingruppenarbeit begleitet sie die notwendige Förderarbeit im Klassen- oder Gruppenraum.
2. Feste Beratungstermine:
- Elternsprechtage im November
- Elternabende mindestens zweimal im Jahr
- Informationsabend zur Schullaufbahn Ende des 3. Schuljahres
- Schullaufbahnberatung nach den Halbjahreszeugnissen in der 4. Klasse (Februar)
und vor den Zeugnissen (Juni).
- Anmeldung der Schulanfänger (März/April)
- 1. Elternabend für die Eltern der Schulanfänger (Juni)
- Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung (März)
- Elterngespräche (Jederzeit nach Bedarf)
-
Anm.: Organisation der Elternsprechtage:
Die Beratung beim Elternsprechtag durch Klassenlehrer und Co-Lehrer im Team steigert die Beratungsqualität, da die Eltern ein umfassendes Bild ihres Kindes erhalten. Auf Wunsch finden auch Einzelgespräche statt.
Die Eltern erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit einem Abschnitt zum Abtrennen, auf dem sie Terminwünsche angeben können.
Fachlehrer vereinbaren bei Beratungswunsch einen Termin außerhalb des Elternsprechtages.
3. Beratungsgremien:
In 14-tägig stattfindenden Dienstbesprechungen werden organisatorische Regelungen, Fragen des Unterrichts und der Leistungsbewertung, Projekte u.ä. besprochen.
Zu den Veranstaltungen werden teilweise außerschulische Vertreter eingeladen (Leiter oder Erzieher der Kindertagesstätten, Vertreter von Lehr- und Lernmitteln, Pastor).
Ein Protokoll wird von der Schulleitung angefertigt.
Klassenkonferenzen (Zeugniskonferenzen - zweimal im Schuljahr), Konferenzen nach Bedarf.
Fachkonferenzen oder Fachdienstbesprechungen (mindestens zweimal im Schuljahr)
Gesamtkonferenzen (viermal im Schuljahr)
Schulvorstandssitzungen ( mindestens sechsmal im Schuljahr)
Schulelternratssitzungen (mindestens zweimal im Schuljahr)
Liste der Beratungsstellen
Schulpsychologe Schulangst, Autismus
Kinder- und Jugendpsychologischer Dienst Probleme bei Alltags-
Kinder- und Jugendpsychiatrie bewältigung
Herr Schilling, LSchB Hannover,
Dez. 1, ASt Hameln, Tel. 05151/972489
Therapeutische Fachpraxen Lernstörungen , Wahr-
(Ergotherapie, Logopädie) nehmungsstörungen,
Frau von Zeddelmann, Tel. 05042/3228 Sprachstörungen
Motorische Störungen
Gesundheitsamt Hameln Austausch über ein-
05151/9035305 zuschulende Kinder
Zahnprophylaxe
Schulzahnarzt
ZBE Sozial-emotionale St.
Herr Twesten, Tel. 05151/9033446 Verhaltensauffälligkeiten
Häusliche Probleme
Erziehungsberatung Erziehungsprobleme
Springe, Tel. 05041/64007-0 der Eltern, Störungen
der Kinder
SPZ Hannover Lernstörungen
Tel. 0511/8115-7702 Psychische Probleme
Jugendamt Probleme in der
Frau Pothmann, Tel. 05151/9033431 Familie.
Verhaltensauffälligkeiten im
sozialen Bereich
Praxis Dr. Langner/Stolte Entwicklungsprobleme
Tel. 05042/9930 der Kinder,
Erziehungsschwierigkeiten d. Eltern
Polizei Bad Münder Verkehrssicherheit
Tel. 05042/93310 Gewalt
Bega Institut Bad Salzuflen
Dipl. Psych. Christa Hartmann Hochbegabung