23.08.2021
Liebe Eltern,
nun ist es nicht mehr lang und Ihr Kind kommt zur Schule. Bezüglich der
Zugangsbeschränkungen hat sich aktuell Folgendes ergeben:
- Sie und die anderen teilnehmenden Gäste dürfen an
der Einschulung
- nur mit einem negativen
Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig)
- oder einem
Impfnachweis
- oder einem
Genesenennachweis die Schule betreten.
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der
Testpflicht ausgenommen.
- Am Donnerstag vor der Einschulung, an dem
Sie die Schulsachen für Ihr Kind bringen, erhalten Sie für Ihr Kind einen Laienselbsttest, der vor der Einschulungsfeier durchgeführt werden muss.
- „Die maßgeblichen Regelungen zu
den Einschulungsfeiern werden sich aus der kommenden Corona-Verordnung, die voraussichtlich zum 25.08.2021 in Kraft tritt, und der nachfolgenden Rundverfügung
der RLSB ergeben.“
Das bedeutet, dass sich die allgemeinen Regelungen und die Anzahl der Teilnehmer noch ändern kann.
Sobald ich diese Informationen vorliegen habe, informiere ich Sie, aber auch dann, wenn sich keine Änderungen ergeben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Rosenthal, SL